Helferreglement
31. Januar 2025
Unser Verein lebt von der tatkräftigen Unterstützung seiner Mitglieder und deren Umfeld. Ob Eltern, Athleten oder Freunde - mit eurer Mithilfe an unseren Anlässen tragt ihr massgeblich zum Erfolg des LC Dübendorf bei. Alle Informationen zu Einsätzen, Reglementen und dem Helferdepot findet ihr hier. Gemeinsam schaffen wir tolle Anlässe!

Geltungsbereich
Das vorliegende Reglement wurde vom Vorstand erlassen und gilt als Ergänzung zu den Vereinsstatuten (§4). Das Helferreglement ist bis auf Widerruf oder Ersatz durch eine Neufassung gültig.

Definition Helfereinsatz
Als Helfereinsatz gelten mindestens zwei Ganztageseinsätze (von je mind. sechs Einsatzstunden) an einem vom LC Dübendorf oder GP Dübendorf durchgeführten Anlass. Ebenso gelten Helfereinsätze an Anlässen, bei denen der LCD Kampfrichter*Innen und Helfer*Innen stellen muss. Die durchgeführten Anlässe werden im Rahmen des Jahresprogrammes an der Generalversammlung bekannt gegeben. Athleten*Innen U18 und älter müssen den Einsatz selbst leisten. Für die Kategorie U16 können die Jugendlichen selbst, deren Eltern oder Vertreter die Einsätze leisten. Bei den Kategorien U14/U12/U10 sind die Eltern oder deren Vertreter verpflichtet für ihr/e Kind/er die Helfereinsätze pro Jahr zu leisten. Zwei Halbtageseinsätze gelten als ein Ganztageseinsatz.
Als Alternativen zum klassischen Helfereinsatz werden ebenfalls angerechnet:
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Assistenz-Trainer*Innen-Einsätze gelten als Einsatz, wenn in einem Halbjahr mindestens fünf Trainings geleitet werden.
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Als «ein Einsatz» gilt auch, wenn an einem Wettkampftag (also KEINE selbst durchgeführte LCD Veranstaltung) ein Elternteil vom Trainer für eine Gruppen-Betreuung explizit angefragt/aufgeboten wird.

Generelles
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Alle Mitglieder des LC Dübendorf (ausser Passiv- und Ehrenmitglieder sowie Breitensport/Senioren), gemäss Statuten (§5) müssen die Helfereinsätze unentgeltlich leisten.
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Die Mitglieder bleiben jedoch verantwortlich für die Erfüllung der Minimalpflicht eines Helfereinsatzes pro Kalenderjahr, ansonsten verfällt das Helferdepot.
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Durch seine Anmeldung für einen Helfereinsatz übernimmt das Mitglied auch gleichzeitig die Verantwortung dafür. Kann ein Helfereinsatz nicht geleistet werden, so ist das Mitglied selbst verantwortlich, adäquaten Ersatz zu suchen und so früh als möglich dem Wettkampfverantwortlichen zu melden.
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Für Trainer und Vorstandsmitglieder gilt die Helferpflicht immer als erfüllt.

Handhabung Helferdepots
Das Helferdepot von CHF 100 wird gleich bei Eintritt oder zusammen mit dem ersten Mitgliederbeitrag in Rechnung gestellt. Das einbezahlte Depot wird vom Verein verwaltet und in der Bilanz als Verbindlichkeit ausgewiesen. Bei nicht Erfüllen der Helferpflicht verfällt das Helferdepot und wird im Folgejahr wieder neu verrechnet.

Auflösung des Helferdepots
Das Helferdepot wird erst bei Vereinsaustritt aufgelöst und dem jeweiligen Mitglied gutgeschrieben, sofern die minimale Pflicht an Helfereinsätzen erfüllt wurde.

Abschlussbestimmungen
Im Falle von Unklarheiten oder Streitigkeiten entscheidet der Vorstand definitiv und abschliessend.
Der Verein ist weiterhin auf zusätzliche freiwillige Einsätze angewiesen. Für einen Helfereinsatz sind KEINE SPORTTECHNISCHEN Vorkenntnisse notwendig. Es findet am Einsatzort vom OK eine Einweisung statt. Auch Verwandte, Bekannte und Freunde sind als Helfer jederzeit gerne willkommen!